HessenSG4: RechtHES-HE4-508-2023

Welche Erlaubnis berechtigt zum Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit Zulassungszeichen PTB im Kreis) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums?

Kurze Antwort

Zum Schießen mit PTB-gekennzeichneten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist eine behördliche Schießerlaubnis erforderlich.

  • A)Kleiner Waffenschein
  • B)behördliche Schießerlaubnis
  • C)Waffenbesitzkarte
Erklärung

Der Kleine Waffenschein berechtigt lediglich zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit, nicht zum Schießen. Eine Waffenbesitzkarte ist hierfür ebenfalls nicht ausreichend.

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