Kurze Antwort
Zum Schießen mit PTB-gekennzeichneten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist eine behördliche Schießerlaubnis erforderlich.
Der Kleine Waffenschein berechtigt lediglich zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit, nicht zum Schießen. Eine Waffenbesitzkarte ist hierfür ebenfalls nicht ausreichend.
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