Kurze Antwort
Die Lebensraumberuhigung wird durch eine örtliche Wegelenkung erreicht.
Durch gezielte Besucherlenkung werden Störungen in sensiblen Einstands- und Äsungsbereichen minimiert. Lärm- oder Überflugverbote sind allgemein gehalten und weniger wirksam als das konkrete Steuern von Wegen im Revier.
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