HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-593-2023

Welche Maßnahme zur Verhütung von Verbissschäden durch Schalenwild ist neben der Anwendung technischer Schutzmaßnahmen angezeigt?

Kurze Antwort

Neben technischen Schutzmaßnahmen ist eine Verbesserung des Äsungsangebots angezeigt, um Verbissschäden durch Schalenwild zu verhüten.

  • A)Stärkere Beunruhigung des Wildes
  • B)Äsungsverbesserung
  • C)Durchführung von Nachtjagden
Erklärung

Wildäsungsflächen und weitere Äsungsmöglichkeiten bieten dem Wild attraktive Alternativen. Stärkere Beunruhigung und Nachtjagden sind hierfür nicht geeignet.

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