Kurze Antwort
Zum kleinen Jägerrecht zählen unter anderem Leber und Lunge.
Das kleine Jägerrecht umfasst essbare Bestandteile des Aufbruchs, darunter Herz, Lunge, Leber, Milz und Nieren. Lymphknoten und Zwerchfell gehören nicht dazu.
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