Kurze Antwort
Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie entsteht kraft Gesetzes und umfasst die Eigentümer bejagbarer Grundflächen als gesetzliche Mitglieder. Sie ist daher kein eingetragener Verein und keine Genossenschaft mit beschränkter Haftung.
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