Kurze Antwort
Nicht waidgerecht sind der Schrotschuss auf den Fasanenhahn auf 50 m und der Schrotschuss auf einen in der Sasse liegenden Hasen.
Auf 50 m reichen Deckung und Energie der Schrotgarbe nicht für einen zuverlässig tödlichen Schuss. Der Hase in der Sasse hat keine Fluchtchance; auf ihn zu schießen gilt daher als nicht waidgerecht.
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