HessenSG4: RechtHES-HE4-48-2023

Welche Tierarten dürfen Eigentümer eines befriedeten Bezirks im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen dort fangen?

Kurze Antwort

Eigentümer eines befriedeten Bezirks dürfen dort im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen Wildkaninchen und Dachse fangen.

  • A)Wolf
  • B)Wildkaninchen
  • C)Dachs
Erklärung

In befriedeten Bezirken ruht grundsätzlich die Jagd. Das Fangen von Wildkaninchen und Dachsen ist dem Eigentümer jedoch unter den jagdrechtlichen Voraussetzungen gestattet.

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