Kurze Antwort
In Hessen unterliegen Eichelhäher und Kormoran nicht dem Jagdrecht.
Der Eichelhäher unterliegt grundsätzlich dem Naturschutzrecht. Auch der Kormoran unterliegt nicht dem Jagdrecht; eine Bejagung kann jedoch aufgrund einer speziellen Kormoranverordnung ermöglicht werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.