HessenSG4: RechtHES-HE4-24-2023

Welche Tierarten unterliegen in Hessen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Hessen unterliegen Eichelhäher und Kormoran nicht dem Jagdrecht.

  • A)Rabenkrähe
  • B)Nilgans
  • C)Eichelhäher
  • D)Kormoran
Erklärung

Der Eichelhäher unterliegt grundsätzlich dem Naturschutzrecht. Auch der Kormoran unterliegt nicht dem Jagdrecht; eine Bejagung kann jedoch aufgrund einer speziellen Kormoranverordnung ermöglicht werden.

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