HessenSG4: RechtHES-HE4-30-2023

Welche Tierarten unterliegen nach dem Hessischen Jagdgesetz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Nach dem Hessischen Jagdgesetz unterliegen Waschbär und Mink dem Jagdrecht.

  • A)Waschbär
  • B)Bisam
  • C)Wanderratte
  • D)Mink
Erklärung

Waschbär und Mink sind nach hessischem Landesrecht jagdbar. Bisam und Wanderratte unterliegen dagegen nicht dem Jagdrecht.

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