Kurze Antwort
Nach dem Hessischen Jagdgesetz unterliegen Waschbär und Mink dem Jagdrecht.
Waschbär und Mink sind nach hessischem Landesrecht jagdbar. Bisam und Wanderratte unterliegen dagegen nicht dem Jagdrecht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.