Kurze Antwort
Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nur unter besonderen, gefahrlosen Verhältnissen und mit Zustimmung des Jagdleiters in das Treiben geschossen werden.
Die Ausnahme kann der Jagdleiter zulassen, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Der einzelne Schütze darf dies nicht eigenmächtig entscheiden.
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