HessenSG4: RechtHES-HE4-470-2023

Welche Waffe kann nur mit einer grünen Waffenbesitzkarte (mit Voreintrag) erworben werden?

Kurze Antwort

Eine Kurzwaffe im Kaliber .357 SIG kann nur mit einer grünen Waffenbesitzkarte und entsprechendem Voreintrag erworben werden.

  • A)Druckluftwaffe mit dem Zeichen „F im Fünfeck“
  • B)Armbrust
  • C)Kurzwaffe .357 SIG
Erklärung

Druckluftwaffen mit dem Zeichen „F im Fünfeck“ und Armbrüste sind erlaubnisfrei erwerbbar. Für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe ist hingegen ein Voreintrag in der grünen Waffenbesitzkarte erforderlich.

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