Kurze Antwort
Eine Kurzwaffe im Kaliber .357 SIG kann nur mit einer grünen Waffenbesitzkarte und entsprechendem Voreintrag erworben werden.
Druckluftwaffen mit dem Zeichen „F im Fünfeck“ und Armbrüste sind erlaubnisfrei erwerbbar. Für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe ist hingegen ein Voreintrag in der grünen Waffenbesitzkarte erforderlich.
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