HessenSG4: RechtHES-HE4-422-2023

Welche Waldbereiche sind vom freien Betretungsrecht ausgenommen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Forstkulturen und Pflanzkämpe.

  • A)Forstkulturen
  • B)Pflanzkämpe
  • C)Stangen- und Althölzer
  • D)stark vom Buchdrucker befallene Bereiche

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