Kurze Antwort
Die Rabenkrähe darf nicht mit der Falle bejagt werden.
Die Rabenkrähe ist für die Fallenjagd nicht zugelassen, während Marderhund und Steinmarder mit geeigneten, tierschutzkonformen Fallen bejagt werden dürfen. Dies entspricht den jagdrechtlichen Vorgaben zur Fallenjagd.
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