HessenSG4: RechtHES-HE4-187-2023

Welche Wildart darf nicht mit der Falle bejagt werden?

Kurze Antwort

Die Rabenkrähe darf nicht mit der Falle bejagt werden.

  • A)Rabenkrähe
  • B)Marderhund
  • C)Steinmarder
Erklärung

Die Rabenkrähe ist für die Fallenjagd nicht zugelassen, während Marderhund und Steinmarder mit geeigneten, tierschutzkonformen Fallen bejagt werden dürfen. Dies entspricht den jagdrechtlichen Vorgaben zur Fallenjagd.

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