HessenSG4: RechtHES-HE4-165-2023

Welche Wildart darf ohne Genehmigung der Jagdbehörde in Hessen ausgewildert werden?

Kurze Antwort

Das Rebhuhn darf in Hessen ohne Genehmigung der Jagdbehörde ausgewildert werden.

  • A)Rebhuhn
  • B)Schwarzwild
  • C)Damwild
Erklärung

Die jagdrechtliche Ausnahme gilt für das Rebhuhn. Schwarzwild und Damwild sind nicht die richtige Antwort.

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