HessenSG4: RechtHES-HE4-420-2023

Welche Wildart darf sich der Jagdausübungsberechtigte in seinem Revier aneignen und verkaufen?

Kurze Antwort

Der Jagdausübungsberechtigte darf sich das Rebhuhn aneignen und verkaufen.

  • A)Rebhuhn
  • B)Hohltaube
  • C)Wachtel
Erklärung

Das Rebhuhn unterliegt dem Jagdrecht und darf vom Jagdausübungsberechtigten verwertet und veräußert werden. Hohltaube und Wachtel dürfen nicht auf diese Weise angeeignet und verkauft werden.

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