Kurze Antwort
Ein Waffenschrank muss mindestens dem Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 entsprechen, damit erlaubnispflichtige Waffen und passende Munition gemeinsam darin aufbewahrt werden dürfen.
Im Widerstandsgrad 0 dürfen Waffen und Munition gemeinsam gelagert werden. Waffen müssen dabei ungeladen aufbewahrt werden.
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