HessenSG4: RechtHES-HE4-167-2023

Welchen Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Langwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden und die Waffe darf nur im Futteral mitgeführt werden.

  • A)Langwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden
  • B)die Waffe darf nur im Futteral mitgeführt werden
  • C)erlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden
  • D)eine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten