HessenSG4: RechtHES-HE4-83-2023

Welchen Personen ist der Jagdschein auf Verlangen vorzuzeigen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Jagdschutzberechtigten und Polizeibeamten.

  • A)Jagdschutzberechtigten
  • B)dem Jagdgenossenschaftsvorsitzenden
  • C)Polizeibeamten
  • D)Spaziergängern, die sich im Jagdbezirk aufhalten

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