Kurze Antwort
Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos) und Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion) sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes.
Diabolos enthalten keine Ladung und sind daher lediglich Geschosse. Zündhütchen allein stellen ebenfalls keine Munition dar; Platzpatronen für Schreckschusswaffen sind dagegen Kartuschenmunition.
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