HessenSG4: RechtHES-HE4-260-2023

Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos) und Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion) sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes.

  • A)Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos).
  • B)Platzpatronen für Schreckschusswaffen.
  • C)Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion).
Erklärung

Diabolos enthalten keine Ladung und sind daher lediglich Geschosse. Zündhütchen allein stellen ebenfalls keine Munition dar; Platzpatronen für Schreckschusswaffen sind dagegen Kartuschenmunition.

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