Kurze Antwort
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd.
Das bedeutet, dass die Jagdausübung dort grundsätzlich nicht gestattet ist. Eine beschränkte Jagdausübung kann jedoch erlaubt werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.