HessenSG4: RechtHES-HE4-46-2023

Welcher Grundsatz gilt in befriedeten Bezirken?

Kurze Antwort

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd.

  • A)die Jagdausübung ist verboten
  • B)in befriedeten Bezirken ruht die Jagd
  • C)befriedete Bezirke dürfen von Jägern nicht betreten werden
Erklärung

Das bedeutet, dass die Jagdausübung dort grundsätzlich nicht gestattet ist. Eine beschränkte Jagdausübung kann jedoch erlaubt werden.

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