Kurze Antwort
Als Erwerbsberechtigung sind je nach Waffe die Waffenbesitzkarte oder der Jagdschein erforderlich.
Für Langwaffen genügt dem Jäger der gültige Jagdschein. Für erlaubnispflichtige Kurzwaffen ist eine Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Voreintrag erforderlich.
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