HessenSG4: RechtHES-HE4-472-2023

Welcher Nachweis ist als Erwerbsberechtigung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen erforderlich?

Kurze Antwort

Als Erwerbsberechtigung sind je nach Waffe die Waffenbesitzkarte oder der Jagdschein erforderlich.

  • A)Waffenbesitzkarte
  • B)Fotokopie der Waffenbesitzkarte
  • C)Sportschützenausweis
  • D)Jagdschein
Erklärung

Für Langwaffen genügt dem Jäger der gültige Jagdschein. Für erlaubnispflichtige Kurzwaffen ist eine Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Voreintrag erforderlich.

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