Kurze Antwort
Eine landwirtschaftlich genutzte Fläche eignet sich unter Naturschutzgesichtspunkten zur Anlage eines Wildackers.
Magerrasen und Feuchtwiesen sind schützenswerte Lebensräume und sollen nicht umgebrochen oder verändert werden. Ein Wildacker kann dagegen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche angelegt werden.
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