Kurze Antwort
Zum Hochwild gehören unter den genannten Federwildarten Auerwild und Seeadler.
Nach § 2 Abs. 4 Bundesjagdgesetz gehören Auerwild, Steinadler und Seeadler zum Hochwild. Haselwild, Birkwild, Graureiher und Großtrappe zählen zum Niederwild.
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