Kurze Antwort
Voraussetzungen der Notwehr sind eine Verteidigungslage mit Verteidigungswillen sowie die Erforderlichkeit der Verteidigung.
Es muss ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegen, den der Angegriffene abwehren will. Dabei ist das erforderliche, mildeste geeignete Mittel einzusetzen.
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