HessenSG4: RechtHES-HE4-272-2023

Wem dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen überlassen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: auf der Schießstätte einem Gastschützen zum Schießen.

  • A)jedermann.
  • B)nur an Sachkundige nach bestandener Prüfung.
  • C)auf der Schießstätte einem Gastschützen zum Schießen.

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