HessenSG4: RechtHES-HE4-523-2023

Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: einem Waffenhändler.

  • A)einem Waffenhändler.
  • B)einer volljährigen Person meines Vertrauens.
  • C)einer über 25-jährigen Person meines Vertrauens.

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