HessenSG4: RechtHES-HE4-9-2023

Wem steht das Aneignungsrecht an den Eiern des Federwildes zu?

Kurze Antwort

Das Aneignungsrecht an den Eiern des Federwildes steht dem Jagdausübungsberechtigten zu.

  • A)dem Jagdausübungsberechtigten
  • B)jedermann
  • C)keinem
Erklärung

Das Aneignungsrecht an Eiern des Federwildes gehört zum Jagdrecht. Das Ausnehmen von Gelegen ist grundsätzlich verboten.

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