HessenSG4: RechtHES-HE4-68-2023

Wer beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagd?

Kurze Antwort

Richtig ist: die Jagdgenossenschaftsversammlung.

  • A)der Jagdgenossenschaftsvorsitzende
  • B)die Jagdgenossenschaftsversammlung
  • C)der Vorstand der Jagdgenossenschaft
  • D)die Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen

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