HessenSG4: RechtHES-HE4-344-2023

Wer darf auf einer Schießstätte Aufsicht führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: alle vom Betreiber bestellten Personen.

  • A)alle Vereinsmitglieder.
  • B)der Eigentümer der Schießstätte.
  • C)alle vom Betreiber bestellten Personen.

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