HessenSG4: RechtHES-HE4-49-2023

Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?

Kurze Antwort

Der Grundeigentümer darf Wildkaninchen in einem befriedeten Bezirk fangen, töten und sich aneignen, wenn er einen Lehrgang für die Fangjagd besucht hat.

  • A)der Grundeigentümer, wenn er einen Lehrgang für die Fangjagd besucht hat
  • B)der Jagdausübungsberechtigte
  • C)der bestätigte Jagdaufseher
Erklärung

Die Fangjagd muss tierschutzgerecht und im Rahmen der geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen ausgeübt werden. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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