Kurze Antwort
Der Grundeigentümer darf Wildkaninchen in einem befriedeten Bezirk fangen, töten und sich aneignen, wenn er einen Lehrgang für die Fangjagd besucht hat.
Die Fangjagd muss tierschutzgerecht und im Rahmen der geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen ausgeübt werden. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.