Kurze Antwort
Im Sinne des Waffengesetzes sind Personen in der Regel nicht mehr zuverlässig, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu geringeren Geldstrafen verurteilt wurden.
Auch zwei verschiedene vorsätzliche Straftaten mit jeweils 20 Tagessätzen können die Regelunzuverlässigkeit begründen. Eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung allein führt nicht automatisch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.