HessenSG4: RechtHES-HE4-278-2023

Wer ist im Sinne des Waffengesetzes in der Regel nicht mehr zuverlässig?

Kurze Antwort

Im Sinne des Waffengesetzes sind Personen in der Regel nicht mehr zuverlässig, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu geringeren Geldstrafen verurteilt wurden.

  • A)jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde.
  • B)jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 20 Tagessätzen verurteilt wurde.
  • C)jeder der wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Führerschein für mehr als 60 Tage abgeben musste.
Erklärung

Auch zwei verschiedene vorsätzliche Straftaten mit jeweils 20 Tagessätzen können die Regelunzuverlässigkeit begründen. Eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung allein führt nicht automatisch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.

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