HessenSG4: RechtHES-HE4-5-2023

Wer ist Inhaber des Jagdrechts?

Kurze Antwort

Inhaber des Jagdrechts ist der Grundstückseigentümer.

  • A)der Jagdpächter
  • B)der Vorstand der Jagdgenossenschaft
  • C)der Grundstückseigentümer
Erklärung

Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Jagdrecht und Jagdausübungsrecht sind jedoch nicht dasselbe.

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