HessenSG4: RechtHES-HE4-58-2023

Wer ist Jagdausübungsberechtigter in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn die Jagdgenossenschaft durch einen angestellten Jäger die Jagd selbst verwaltet?

Kurze Antwort

Richtig ist: die Jagdgenossenschaft.

  • A)die Jagdgenossenschaft
  • B)der angestellte Jäger
  • C)die Gemeinde
  • D)jeder Jagdgast

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