HessenSG4: RechtHES-HE4-275-2023

Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: wer die Sachkundeprüfung bestanden hat.

  • A)wer mehr als zehn Leistungsnadeln geschossen hat.
  • B)wer die Sachkundeprüfung bestanden hat.
  • C)wer länger als zwölf Monate Mitglied in einem Schießsportverein ist.

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