HessenSG4: RechtHES-HE4-54-2023

Wer sind die stimmberechtigten Mitglieder einer Hegegemeinschaft bei der Beschlussfassung über die Abschussempfehlung?

Kurze Antwort

Stimmberechtigt sind die Jagdausübungsberechtigten.

  • A)die Jagdvorsteher
  • B)die Jagdausübungsberechtigten
  • C)die Jagdrechtsinhaber
  • D)alle Mitglieder des Hegeringes
Erklärung

Bei der Beschlussfassung über die Abschussempfehlung stimmen die Jagdausübungsberechtigten der Hegegemeinschaft ab. Jagdrechtsinhaber sind nicht allein aufgrund ihres Jagdrechts stimmberechtigt.

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