HessenSG4: RechtHES-HE4-79-2023

Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?

Kurze Antwort

Richtig ist: die jagdausübungsberechtigten Erben.

  • A)die jagdausübungsberechtigten Erben
  • B)einer der bisherigen Jagdgäste
  • C)ein vom Kreisjagdberater bestimmter Verwalter
  • D)eine von der Jagdbehörde benannte Person

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