HessenSG3: WaffenHES-HE3-358-2023

Wie erfolgt der rechtskonforme Erwerb eines Schalldämpfers?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Schalldämpfer wird erworben und muss binnen zwei Wochen der Waffenbehörde zum Eintrag in die Waffenbesitzkarte angezeigt werden, ein Voreintrag ist nicht notwendig.

  • A)der Schalldämpfer wird erworben und muss binnen zwei Wochen der Waffenbehörde zum Eintrag in die Waffenbesitzkarte angezeigt werden, ein Voreintrag ist nicht notwendig.
  • B)da der Schalldämpfer das Kaliber der Waffe nicht verändert und kein separates System benötigt ist ein Eintrag in die Waffenbesitzkarte nicht notwendig
Erklärung

Richtig ist Option 1: Schalldämpfer stehen schusswaffenrechtlich den Langwaffen gleich. Sie können ohne Voreintrag erworben werden, müssen aber wie eine Langwaffe innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde in die WBK eingetragen werden. Option 2 ist falsch, weil Schalldämpfer erlaubnispflichtige Teile sind und daher WBK‑pflichtig aufbewahrt und eingetragen werden müssen.

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