Kurze Antwort
Die Mündungsenergie des Geschosses muss mindestens 200 Joule betragen.
Eine Kurzwaffe darf für den Fangschuss auf krankes Schalenwild nur verwendet werden, wenn die Geschossenergie an der Mündung mindestens 200 Joule erreicht. Dies regelt § 19 des Bundesjagdgesetzes.
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