Kurze Antwort
Die Mündungsenergie des Geschosses muss mindestens 200 Joule betragen.
Ein Fangschuss auf krankes Schalenwild darf mit einer Kurzwaffe nur bei einer Mündungsenergie von mindestens 200 Joule abgegeben werden. Die Regelung betrifft Pistolen und Revolver.
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