Kurze Antwort
Eine Doppelbüchse ist waffenrechtlich als Einzellader-Langwaffe einzuordnen.
Eine Doppelbüchse besitzt zwei nebeneinanderliegende Kugelläufe und wird als Kipplaufwaffe von Hand geladen. Sie ist daher kein Repetierer und keine halbautomatische Waffe.
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