HessenSG4: RechtHES-HE4-66-2023

Wie kann die Jagdgenossenschaft die Jagd nutzen?

Kurze Antwort

Die Jagdgenossenschaft kann die Jagd durch Verpachtung oder durch angestellte Jäger nutzen.

  • A)durch Lizenzjäger
  • B)durch Verpachtung
  • C)durch angestellte Jäger
Erklärung

In gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft zu. Sie verpachtet die Jagd in der Regel, kann sie aber auch auf eigene Rechnung durch angestellte Jäger ausüben lassen.

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