HessenSG4: RechtHES-HE4-355-2023

Wie lange gilt (vorbehaltlich Widerruf oder Rücknahme) in der Regel die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe?

Kurze Antwort

Richtig ist: zeitlich unbegrenzt.

  • A)1 Jahr
  • B)10 Jahre
  • C)zeitlich unbegrenzt

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