Kurze Antwort
Ein Jäger mit gültigem Jahresjagdschein darf ohne besonderen Bedürfnisnachweis zwei Kurzwaffen erwerben.
Der Jahresjagdschein gilt als Bedürfnisnachweis für höchstens zwei Kurzwaffen. Für jede weitere Kurzwaffe muss ein besonderes Bedürfnis gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.
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