HessenSG4: RechtHES-HE4-35-2023

Wie viele Personen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer bejagbaren Fläche von 200 ha die Jagd ständig ausüben?

Kurze Antwort

In einem Eigenjagdbezirk mit 200 ha bejagbarer Fläche gibt es keine Begrenzung der Personen, die die Jagd ständig ausüben dürfen.

  • A)zwei
  • B)drei
  • C)vier
  • D)diesbezüglich gibt es keine Begrenzung
Erklärung

Die bejagbare Fläche bestimmt nicht die zulässige Anzahl ständig jagdausübungsberechtigter Personen im Eigenjagdbezirk. Entscheidend ist, dass die jagdausübungsberechtigten Personen einen gültigen Jagdschein besitzen.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten