HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-373-2023

Wie wird eine nicht durchgeführte, aber erforderliche Trichinenbeschau bewertet und was kann dieses zur Folge haben?

Kurze Antwort

Eine nicht durchgeführte, erforderliche Trichinenbeschau gilt als Straftat und kann eine Geldstrafe sowie den Einzug des Jagdscheins zur Folge haben.

  • A)als Straftat - Geldstrafe und Einzug des Jagdscheins ist möglich
  • B)als Ordnungswidrigkeit - Bußgeldbescheid
  • C)nicht strafbar und keine Auswirkung
Erklärung

Fleisch von Wildschweinen und anderen trichinentragenden Tieren darf erst nach negativem Untersuchungsergebnis verwendet oder abgegeben werden. Ein Verstoß kann strafrechtliche Folgen haben; auch die Einziehung des Jagdscheins ist möglich.

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