Kurze Antwort
Eine nicht durchgeführte, erforderliche Trichinenbeschau gilt als Straftat und kann eine Geldstrafe sowie den Einzug des Jagdscheins zur Folge haben.
Fleisch von Wildschweinen und anderen trichinentragenden Tieren darf erst nach negativem Untersuchungsergebnis verwendet oder abgegeben werden. Ein Verstoß kann strafrechtliche Folgen haben; auch die Einziehung des Jagdscheins ist möglich.
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