Kurze Antwort
Wild- und Jagdschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen innerhalb einer Woche nach Kenntniserlangung bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.
Wird diese Ausschlussfrist versäumt, erlischt der Anspruch auf Schadensersatz. Die zuständige Behörde ist in der Regel die Gemeinde.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.