HessenSG4: RechtHES-HE4-86-2023

Wird zum Sammeln von Abwurfstangen ein Jagdschein benötigt?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein, es genügt die schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten.

  • A)ja
  • B)nein, es genügt die schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten
  • C)nein, es genügt die schriftliche Genehmigung der Jagdbehörde
  • D)nein, Abwurfstangen dürfen von jedermann ohne Erlaubnis gesammelt werden

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