Kurze Antwort
Erlaubnispflichtige Kurzwaffen dürfen in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1 gelagert werden.
Für Kurzwaffen ist mindestens ein 0er-Schrank vorgeschrieben; ein 1er-Schrank ist ebenfalls zulässig. A-Schränke genügen für Kurzwaffen nicht, unabhängig von vorhandener Munition.
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