HessenSG3: WaffenHES-HE3-43-2023

Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe I. und in einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0.

  • A)in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A (ohne abschließbarem Innenfach), sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.
  • B)in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe I.
  • C)in einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0.

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