HessenSG3: WaffenHES-HE3-43-2023

Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?

Kurze Antwort

Erlaubnispflichtige Kurzwaffen dürfen in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1 gelagert werden.

  • A)in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A (ohne abschließbarem Innenfach), sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.
  • B)in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe I.
  • C)in einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0.
Erklärung

Für Kurzwaffen ist mindestens ein 0er-Schrank vorgeschrieben; ein 1er-Schrank ist ebenfalls zulässig. A-Schränke genügen für Kurzwaffen nicht, unabhängig von vorhandener Munition.

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