Kurze Antwort
Mit einer Druckluftwaffe mit „F im Fünfeck“ dürfen Sie im eingezäunten Garten schießen, wenn die Geschosse ihn nicht verlassen können, sowie im eigenen Keller, wenn niemand gefährdet wird.
Entscheidend ist, dass die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen und niemand gefährdet wird. Ein verlassener Steinbruch oder ein zugelassener Schießstand sind dafür nicht zwingend vorgeschrieben.
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