HessenSG4: RechtHES-HE4-314-2023

Wo müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden, damit sie nicht abhandenkommen?

Kurze Antwort

Richtig ist: in einem Behältnis der entsprechenden Sicherheitsstufe.

  • A)im Kleiderschrank.
  • B)in einer verschlossenen und alarmgesicherten Familienwohnung.
  • C)in einem Behältnis der entsprechenden Sicherheitsstufe.

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